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Rechtsgrundlage: Diese WebApp dient Lehr- und Forschungszwecken entsprechend §§ 60a bis 60d UrhG. Weiterhin stellt sie gem. § 87c UrhG (Erlaubte Nutzungen) eine erlaubte Nutzung der Parkhaus-Belegungsdaten sowie der Temperaturdaten dar. Entsprechendes gilt nach Sinn und Zweck des § 87b UrhG, da keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden und keine Abweichung von der normalen Nutzung vorliegt (vgl. OLG Köln (6 U 128/19)). Zudem ist die Nutzung zur Verwendung in Behörden zulässig. Gemäß § 87c Abs. 4 UrhG ist ausdrücklich auch die digitale Verbreitung und digitale öffentliche Wiedergabe, also beispielsweise die Darstellung auf einer passwortgeschützten Webseite zulässig. Verträge, die diese Nutzungen untersagen, sind unwirksam (§ 87c Abs. 6 UrhG).
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